Rundschreiben Nr 1/2026 – Aktivpension

Erstellt am: 28. Oktober 2026
Erstellt von: Silvia Kraml

Liebe Kolleg:innen,

für alle jene, die kurz vor der Pension stehen (oder auch bereits in Pension sind) und noch aktiv weiterarbeiten möchten, darf ich Ihnen eine topaktuelle Information seitens der Gewerkschaft öffentlicher Dienst, weiterleiten.  Ab 1. Jänner 2027 gelten neue steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Regelungen, die die Weiterarbeit nach Erreichen des gesetzlichen Regelpensionsalters attraktiver machen sollen.

Information der GÖD_Aktivpension

 

Rückfragen richten Sie bitte ausschließlich an die GÖD (dienstrecht@goed.at).

 

Herzlichst Ihre,

Sandra Strohmaier

 

Zentralausschuss
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