Rundschreiben Nr 1/2026 – Aktivpension
Erstellt am: 28. Oktober 2026Erstellt von: Silvia Kraml
Liebe Kolleg:innen,
für alle jene, die kurz vor der Pension stehen (oder auch bereits in Pension sind) und noch aktiv weiterarbeiten möchten, darf ich Ihnen eine topaktuelle Information seitens der Gewerkschaft öffentlicher Dienst, weiterleiten. Ab 1. Jänner 2027 gelten neue steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Regelungen, die die Weiterarbeit nach Erreichen des gesetzlichen Regelpensionsalters attraktiver machen sollen.
Information der GÖD_Aktivpension
Rückfragen richten Sie bitte ausschließlich an die GÖD (dienstrecht@goed.at).
Herzlichst Ihre,
Sandra Strohmaier
