Information zur Bereitstellung des Essenszuschusses 2. Halbjahr 2025

Erstellt am: 22. September 2025
Erstellt von: Sozialwerk

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Die Tranche des Essenszuschusses für die zweite Jahreshälfte 2025 wurde auf die Edenred Gutscheinkarten bereits aufgebucht. Diejenigen von Ihnen, die aktuell eine gültige Gutscheinkarte besitzen, sollten das Guthaben bereits über die App oder die Edenred Homepage einsehen können.

Für die Kolleginnen und Kollegen, die seit der letzten Aufladung neu eingetreten sind, wurde automatisch eine Gutscheinkarte bestellt. Diese werden in den nächsten Wochen einlangen. Dies betrifft auch jene Kolleginnen und Kollegen der Gleichbehandlungsanwaltschaft, die bisher Essensgutscheine vom BKA bezogen haben.

Zur Erinnerung:
Der Essenszuschuss steht jenen Bediensteten des BMFWF zur Verfügung, die Bezüge zu Lasten der jeweiligen Dienststelle erhalten (Beamtinnen und Beamte, Vertragsbedienstete, Verwaltungspraktikantinnen und Verwaltungspraktikanten, Lehrlinge, ausgenommen Bedienstete, die einen Fixbezug erhalten). Dies gilt auch für Beschäftigte, die mittels Arbeitskräfteüberlassung bei einer nachgeordneten Dienststelle des BMFWF tätig sind.

Gerne stehe ich Ihnen bei Fragen zum Essenszuschuss zur Verfügung.

Mit kollegialen Grüßen
Stefan Duscher
Obmann des Sozialwerks

Zentralausschuss
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